Untermaßnahme 19.3
UM 19.3 – Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der Lokalen Aktionsgruppe
Der Lokale Entwicklungsplan (LEP) Wipptal 2020 unterstützt im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Autonomen Provinz Bozen 2014-2020 Kooperationsaktivitäten der Lokalen Aktionsgruppen gemäß Art. 44, Abs.1, der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.
Die Untermaßnahme 19.3 des Lokalen Entwicklungsplans (LEP) Wipptal 2020 des LEADER-Gebiets Wipptal 2020 fördert gemäß den einschlägigen Vorgaben des ELR der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol Kooperationsaktivitäten zur Organisation und Umsetzung von Projekten zur Zusammenarbeit mit anderen LAG und/oder Partnervereinigungen öffentlicher oder privater Natur. Die Zusammenarbeit kann sei es eine gebietsübergreifende als auch eine transnationale Zusammenarbeit betreffen.
Auf diese Art und Weise werden Initiativen zur Zusammenarbeit zwischen Berggebieten gefördert, um einen Ideen- und Wissensaustausch zu ermöglichen und dadurch die lokale Entwicklungsstrategie zu diversifizieren und die bestmöglichen Lösungen für die sozioökonomische Entwicklung des Gebiets ausfindig zu machen.
Zweck der gebietsübergreifenden Zusammenarbeit ist vorwiegend die Schaffung einer Synergie und eines Skaleneffekts zwischen den Gebieten zwecks Optimierung der Projektkosten. Auf diese Weise kann der LEADER-Aktivität mehr Bekanntheit und Resonanz verschafft werden. Die Zusammenarbeit zwischen Gebieten innerhalb desselben Mitgliedstaates aber mit verschiedenen Eigenheiten und Bedürfnissen verfolgt beispielweise das Ziel der Aufwertung der charakterisierenden Produkte eines jeden Gebietes, indem die Produktdiversifizierung als Werbeträger dienen kann.
Förderfähig sind Ausgaben und Kosten für:
a) die logistische und technische Vorbereitung: vorbereitende technische Unterstützung für gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationsprojekte, vorausgesetzt, dass die lokalen Aktionsgruppen nachweisen können, dass sie vor der Realisierung eines konkreten Projekts stehen;
b) Projekte zur gebietsübergreifenden oder transnationale Zusammenarbeit, die in direktem Bezug zu einer der Untermaßnahmen im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie des LEP Wipptal 2020 (19.2) stehen.
Begünstigte
Zugang zur Finanzierung haben ausschließlich die Lokalen Aktionsgruppen bzw. der jeweilige federführende Partner der LAG (sofern diese nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt), weshalb es notwendig ist, dass vonseiten der lokalen Akteure im Gebiet entsprechende Projektideen eingereicht werden, die von der LAG ausgewählt, vertieft und umgesetzt werden können.
Weitere Details zur Untermaßnahme finden Sie im Auszug aus dem ELR der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol zur Untermaßnahme 19.3 sowie im Handbuch zur Untermaßnahme 19.3 (zurzeit nur in italienischer Sprache verfügbar).
Aktuelle Ausschreibung zur Untermaßnahme 19.3
Zurzeit ist kein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen geöffnet.
Ausgewählte bzw. realisierte Projekte im Rahmen von Untermaßnahme 19.3
Projekt 040 - Weiterentwicklung und Neuausrichtung der Eisacktaler Kost - Projektideengeber HGV Service Gen.
Projekt 049 - Smarte Konzepte im ländlichen Raum - Projektideengeber Bezirksgemeinschaft Wipptal
AUSSCHREIBUNGEN:
Aufruf zur Untermaßnahme 19.3 im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 10.04.2020 – Rangordnung UM 19.3 zum Aufruf vom 16.03.2020 bis 10.04.2020
Aufruf zur Untermaßnahme 19.3 im Zeitraum vom 15.06.2020 bis 13.07.2020 – Rangordnung UM 19.3 zum Aufruf vom 15.06.2020 bis 13.07.2020